Letztes Update, 30.03.2022
Gesetzliche Vorgaben
Hier folgen die Vorgaben der Ämter (welche verbindlich sind) in Sachen Feuerpolizei, UGZ, Sicherheit, Sauberkeit, Hygiene, Feuerpolizei und Personal.
Feuerpolizei
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Die Feuerpolizei kontrolliert und schliesst Stände bei Vorschrifts-Verletzungen.
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Jeder Stand braucht mind. eine Feuerlöschdecke (im Detailhandel ab CHF 30.- erhältlich) oder einen den Kochgeräten entsprechenden Brandlöscher.
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Kochen mit Gas: Wer mit Gas kocht, muss zwingend einen Sicherheitsnachweis über seine Kochgeräte mitbringen (jede Gasflasche hat einen Kleber mit einem Datumscheck und Siegel) und diesen sobald der Stand steht jederzeit vorweisen können muss. Eine Reserve-Gas-Flaschen darf mitgebracht werden. Alle anderen Flaschen dürfen aus Sicherheitsgründen weder im Auto, noch am Stand, gelagert werden.
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Zelt: Wer als Stand ein Zelt mitbringt muss die Seitenwände offen lassen (ausser bei starkem Regen). Die Zelte sind zwingend mit Gewichte zu sichern da keine Befestigung in den Boden gesteckt werden kann. (Vorgabe Feuerpolizei „fliegende Hindernisse“).
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Die Standabmessung müssen wegen den Fluchtwegen eingehalten werden. Und aus dem gleich Grund sind auch für alle Kundenstopper, Beachflaggs und Rollups verboten.
UGZ
Sauberkeit & Hygiene
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Jeder Stand braucht einen tropfsicheren Mülleimer mit Müllsäcken.
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Wenn der Müll zur zentralen Entsorgung gebracht wird muss dieser im Mülleimer transportiert werden damit keine Dreck- und Tropfspuren entstehen.
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Der Boden muss zwingend abgedeckt sein (Zelt, Anhänger und Truck).
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Beim Aufbau muss zuerst der Boden richtig abgedeckt werden um ihn vor (Öl-)Flecken zu schützen.
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Die Abdeckung muss flächendeckend und rutschfest sein.
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Als Unterlage empfehlen wir die Produkte von Floorliner (da plastifiziert und saugend). Abdeckmatten aus dem Malerbedarf eignen sich auch.
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Alle Arbeitsoberflächen müssen glatt und abwaschbar sein.
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Achtet auch darauf, dass der Schmutz (und Abfälle) von eurem Stand sich nicht auf den Rest des Festivalgeländes verteilt. (Bei heiklem Boden und Festivalstandorte bis zu eurem Nachbaren gehen oder mind. 30 cm über den Stand nach vorne herausragen! Im Hardturm ist das nicht der Fall – also könnt ihr „normal“ abdecken. Vergesst nicht, bei viel Wasser kann es im Stand nass werden. Stromverteiler und Material deshalb nie direkt auf den Boden legen!).
Thermometer / Kühlkette und Temperaturen
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Beim Transport müssen eure Waren immer gekühlt sein.
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Für Fleisch-, Fisch und Milchprodukte gelten ausserdem bestimmte Temperaturen. Bitte bringt pro Kühlschrank ein Thermometer für die Temperaturkontrolle mit. Über Nacht bleibt der Strom eingeschaltet. Da wir uns Outdoor befinden, kann es jedoch immer zu einem unvorhergesehen Stromausfall kommen.
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Morgens immer Temperatur prüfen und notfalls Essen entsorgen.
Spuckschutz & Überdachung
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Die Lebensmittel müssen bei der Zubereitung „geschützt sein“.
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Als Spuckschutz dürft ihr gerne kreativ sein und mit Plexiglas oder auch alte Fensterrahmen arbeiten – der Gast darf alles sehen aber niemals in die Zubereitung greifen können.
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Dach: Überall wo Lebensmittel verarbeitet werden, muss darüber zwingend ein Dach sein. Denkt daran und nehmt falls einen extra Schirm mit damit nichts in der Zubereitung gelangen kann.
Handwaschanlage
Jeder Stand braucht…
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Fliessendes Wasser (mobile Handwaschanlage oder Wasserkanister welches mind. zu 3/4 gefüllt ist)
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Flüssigseife
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Papier-Handtücher
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Auffangbecken am Boden für die Schmutzwasser-Sammlung
Deklarationen
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Herkunfts- und Fleisch- und Fischdeklaration: Das UGZ verlangt eine detaillierte, für alle sichtbare Deklaration über die Herkunft aller Produkte.
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Deklaration von 14 Allergenen.
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Die Auskunft über Allergene kann mündlich erfolgen, wenn folgende Punkte berücksichtigt werden:
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Es wird schriftlich gut sichtbar darauf hingewiesen, dass die Informationen mündlich eingeholt werden können. Bsp. mit folgendem Wortlaut: „Lieber Gast, über Zutaten in unseren Gerichten, die Allergien oder Intoleranzen auslösen können, informieren Sie unsere Mitarbeiter auf Anfrage gerne.“
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Die Auskunft muss erfolgen, bevor der Gast bestellt und wenn er danach fragt.
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Die Mitarbeiter müssen über Allergene Auskunft geben können.
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Wenn die Mitarbeiter nicht gut Deutsch können, dann müssen sie gut instruiert sein und einen Ordner mit allen nötigen Infos den Kunden aushändigen können.
Merkblätter
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Weitere Merkblätter UGZ Website: UGZ Formulare und Merkblätter
Diverse
Briefing
Für die neuen Aussteller der Phase gibt es wöchentlich ein obligatorischer Hygiene Termin. Zeiten und Daten werden via Mail kommuniziert.
Personal
Auch wenn hier nicht explizit erwähnt: Der Aussteller ist für die Arbeitsbewilligungen und andere, gesetzliche Vorgaben selbst verantwortlich und wird ermahnt, diese einzuhalten. Der Veranstalter haftet bei keinerlei Verstösse seitens Aussteller.
Zoll
Der Aussteller ist für die korrekte Verzollung der Ware aus dem Ausland verantwortlich. Es können während dem Festival jederzeit Kontrollen vom Schweizer Zollamt durchgeführt werden. Der Veranstalter haftet bei keinerlei Verstösse seitens Aussteller.