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Letztes Update, 05.05.22

Vertrag & Strombestellung 2022

Lieber Street Food Festival Zürich-Aussteller

Wenn du diese Seite gelangst, wurdest du als Aussteller für das STREET FOOD FESTIVAL Nr. 12 ausgewählt und bestätigt. Wir freuen uns sehr auf dich! Um deine Teilnahme abzuschliessen, brauchen wir deine vollständige Vertragsunterlagen. 

Was tun?

Vertrag und Stromformular:

- klicke auf diesen Link für den Vetrag

- klicke auf diesen Link für die Strombestellung

✔️ ++BEIDE DOKUMENTE++ ✔️

- downloaden

- ausdrucken

- lesen

- ausfüllen

- unterschreiben

 

und per Post bis am Montag, 18. April 2022 an die folgende Adresse schicken:

Füreinander GmbH
"SFF 12"
Limmatstrasse 40
8005 Zürich

-->Es genügt, wenn du uns die Vertragsseiten 1, 2 und 11 sowie die ausgefüllte Strombestellung druckst, ausfüllst und zurückschickst 😃

 

Bestandteil dieses Vertrages sind auch die folgenden Vorgaben für die diesjährige SFF 12 Ausgabe: Kapitel 2.) AGB's SFF 2022 und Kapitel 3.) Aussteller gesetzliche Vorgaben 2022.

Wie weiss ich, wieviel Strom ich bestellen muss?

Alle Details dazu findest du im Kapitel 4.) Strom. Bei Unklarheiten empfehlen wir euch, dass ihr euch mit einem Elektromonteur in Kontakt setzt.

 

Wie weiter?
Die Akonto Rechnung folgt sobald der Vertrag bei uns eingetroffen ist. Diese ist vollständig innert 10 Tagen zu begleichen. Die Ausstellerinformationen mit allen Detail-Informationen zum Street Food Festival folgen dann auch gleich nach. Wir freuen uns sehr auf deine Teilnahme am Street Food Festival 2022!

Liebe Grüsse
Dein Street Food Festival-Team

Aussteller Infos 2022

AusstellerVertag 2022

Letztes Update, 22.02.2022

AGB: Version 01_2022

Konditionen 

Die hier aufgeführten Konditionen können sich vor dem Festival noch ändern. Wenn eure Bewerbung angenommen ist, bekommt ihr den Link zum Vertrag und zu den detaillierten AGB’s. Natürlich fehlen noch Details, die sich auf den Event auswirken könnten. Wir informieren fortlaufend. 

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AGB’s

1.1 Leistung

Der Vertragsnehmer wird am Street Food Festival Nr.12 Esswaren verkaufen. Der Festwirtschaftsbereich für Essensstände erstreckt sich über einen dafür ausgewiesenen Bereich auf dem Gelände der Stadionbrache Hardturm Zürich an der Hardturmstrasse 269, 8048 Zürich.  

1.2 Vertragsinhalt und wichtigste Auflagen des Veranstalters

Der vorliegende Vertrag umfasst alle Auflagen des Veranstalters. Mit der Einreichung des Vertrags verpflichtet sich der Standbetreiber zur Einhaltung der Auflagen. Verstösse können einen unmittelbaren Ausschluss von der Veranstaltung und zusätzliche Kosten für den Standbetreiber zur Folge haben.

Die wichtigsten Auflagen im Überblick welche eingehalten werden müssen:

  • Aufbau, Abbau und Verkaufszeiten

  • Die mind. Öffnungszeiten der Stände müssen vom Standbetreiber eingehalten werden.

  • Das Festival findet bei jeder Witterung statt. Die Öffnungszeiten der Stände gelten als Richtgrösse und können durch den Veranstalter vor oder während der Veranstaltung noch angepasst werden. Wichtig: Wir öffnen und schliessen immer gemeinsam die Stände. 

  • Die Zahlungs-Verbindlichkeiten und Fristen für Stornierungen*

  • Die gesamte Veranstaltung ist "cashless" und jeder Aussteller ist selbst für sein Zahlungssystem verantwortlich (kein Yoordi).

  • Das Festival akzeptiert über das cashless Zahlungssystem nur CHF / keine Euros oder andere Fremdwährungen.

  • Alle Tagesabschlüsse oder der Gesamtumsatzrapport des online Zahlungsgerätes/der mehreren Zahlungsgeräten (SumUp, Twint etc.) müssen nach dem Festival via Mail gesendet werden.

  • Einsatz von recyclebarem Geschirr und Besteck gemäss Vorgaben

  • Ein Depot von CHF 200.- ist beim Checkin als Sicherheit zu hinterlegen

  • Die UGZ Vorlagen sind durch den Aussteller sicher zu stellen (Spuckschutz, Kühlkette, Temperaturkontrolle, Handwaschanlage, Deklarationspflicht, …).

  • Feuerpolizei: Löschdecke! Fluchtwege! Sicherheitsnachweis für Gas-Kochinstallation

  • Korrekte Angabe des Strombedarfs

  • Ordnung, Reinigung und Bodenabdeckung

  • Vermeidung von grossen Plastikbannern (Front des Foodstands)

  • Ausweispflicht: Anmeldung, Strom- und Materialbestellung

  • Mengenberechnung, Portionen-Grösse und Preiskalkulation

  • Verkaufsverbot von Getränken

  • Umsatzabgabe

1.3 Aufbau & Abbau
  • Die Anfahrt, das Check-In und der Aufbau für die Aussteller beginnt jeweils am Tag des Phasenstarts (Freitag oder Montag). 

  • Ein detaillierter Anlieferung-Zeitplan wird in der Woche vor der jeweilen Phase verschickt.

  • Die Standbetreiber müssen für eine ausreichende Absicherung ihrer Wertgegenstände sorgen. Zwischen den Veranstaltungszeiten wird es eine einfache Bewachung des Platzes geben. Eine Garantie wird vom Veranstalter nicht übernommen.

  • Der Stand-Abbau vor dem offiziellen Schluss ist nicht gestattet.

  • Der Abbau beginnt jeweils am Sonntag nach dem offiziellen Ende und hat spätestens am letzten Tag bis Mitternacht zu erfolgen.

1.4 Infrastruktur & Technik

Detaillierte Informationen zu Platzbedarf, Strombedarf und Aufbau des Food-Standes müssen zusammen mit diesem Vertrag und dem Blatt mit der detaillierten Strombestellung (=verbindliche Anmeldung) bis zum angegeben Zeitpunkt eingereicht werden. Nachträglich eingereichte Strom-Anfragen garantiert der Veranstalter nicht.

Folgende Infrastruktur steht zur Verfügung:

  • Grundbeleuchtung (bitte für den Stand eigene Beleuchtung mitbringen)

  • Toiletten

  • Sammelcontainer für Abfälle und Altöl

  • Zentrale Abwaschstelle mit fliessendem Wasser (dies entbindet nicht von der UGZ-Vorschrift an jedem Stand fliessendes Wasser zu haben)

Die Angabe des Strombedarfs ist immanent wichtig. Elektrogeräte, welche am Anlass zu Stromausfällen führen und zum Zeitpunkt der Vertragseinreichung vom Standbetreiber nicht angemeldet worden sind, werden vom Veranstalter bis zum Ende der Veranstaltung eingezogen. Es ist ausserdem verboten, Elektrogeräte an die Beleuchtungszuleitung anzuschliessen.

DA DER STROM NUR KNAPP VORHANDEN IST, IST BEI MÖGLICHKEIT MIT GAS ZU KOCHEN und stromsparende Massnahmen zu treffen, z.B. Energie-Sparlampen zu verwenden (z.B. OSRAM Warm Comfort Light (2500 Kelvin)).

Jeder Standbetreiber muss die nötigen Verlängerungskabel und Adapter für die Verbindung zwischen Hauptverteiler und seinem Stand (ca. 20m Länge) selbst mitbringen.

Kabelrollen sind vollständig auszurollen. Verwendet der Standbetreiber Kupplungen (Schuko-Stecker), welche erfahrungsgemäss sehr anfällig auf Überlastung sind, so hat er selber für Ersatz zu sorgen. Sollten die Kupplungen nicht ausreichend abgesichert sein und zu Stromausfällen führen, wird dem Standbetreiber vom Veranstalter ein kostenpflichtiger Ersatz gestellt.

Es kann beim Anlass zu temporären Stromausfällen kommen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für einen etwaigen Umsatz- oder Warenverlust während einem Stromausfall. Jegliche Schadenersatzansprüche werden vollends wegbedungen.

1.5 Verbindlichkeiten / Fristen / Stornierungen

1. Bezahlung und verbindliche Bestätigung
Nach Eingang des unterschriebenen Vertrags wird eine Rechnung über die ermittelten Kosten (Stand-, evtl. Extrameter- und Strom-Kosten) verschickt, welche innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen ist. Der fristgerechte Zahlungseingang ist zwingend für eine verbindliche Zusage durch den Veranstalter; vorher gilt die Anmeldung des Ausstellers als NICHT bestätigt. Wenn nach 10 Tagen kein Zahlungseingang erfolgt, wird der Standplatz ohne weitere Mahnung an die Warteliste weitergegeben und eine Bearbeitungsgebühr wird fällig (siehe Punkt VI.2.).

Nachdem die Zahlung beim Veranstalter eingegangen ist (dies dauert erfahrungsgemäss ein paar Tage), werden die Plätze nach dem Prinzip „First come. First serve.“ an Aussteller vergeben, wobei sich das „first come“ nicht nur auf die Verfügbarkeit der Plätze generell bezieht, sondern auch auf den Food-Mix in der jeweiligen Kategorie. Ein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Standplatzes besteht nicht.

Nach der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter gilt der Platz als fix gebucht und die Teilnahme des Ausstellers als bestätigt. Eine nachträgliche Abmeldung ist kostenpflichtig (siehe Punkt 6.2)

2. Stornierung der Anmeldung

  • Eine Bewerbung ist bindend. Wird die Bewerbung bestätigt und der Aussteller zieht sich zurück, wird eine Administrations-Gebühr von CHF 40.- fällig.

  • Mit der Einreichung des Bewerbung verpflichtet sich der Standbetreiber zur Teilnahme an der Veranstaltung. Eine Abmeldung nach Bestätigung und vor der Zusendung des Vertrags durch den Veranstalter zieht eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.- nach sich.

  • Rücktritt nach Vertragserhalt (unabhängig von dem Versand / Begleichung der Akonto Rechnung): CHF 150.-

  • Ein Rücktritt nach Bestätigung und Vertragserhalt bis 4 Wochen vor Festivalbeginn zieht eine Verrechnung von 50% der Rechnungssumme nach sich.

  • Bei kurzfristiger Abmeldung (weniger als 15 Werktage vor Beginn des Festivals. Als Beginn des Festivals gilt der Starttag) fällt die volle Stand- und Materialmiete an.

  • Nichterscheinen wird die vollständige Rechnung geschuldet zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von CHF 350.- welche innerhalb von 10 Tagen zu zahlen sind. Diese Gebühr fällt auch bei einem frühzeitigen Abbruch durch den Aussteller an.

1.6 Standgrösse

Grundsätzlich steht jedem Aussteller eine Standfläche von ca. 3×3m zur Verfügung. In Ausnahmefällen (z.B. aussergewöhnliche Standbauten und Trucks) kann eine grössere Fläche gemietet werden, welche beim Bewerbungsprozess vom Veranstalter zuerst bewilligt werden muss. Bei der Bewerbung für eine grössere Standfläche muss daher ein Foto oder Skizze des Standbaus eingereicht werden.


1.7 Verrechnung / Kosten

1. Standmiete und Umsatzbeteiligung (Preisberechnung auf Grundlage der Basis-Standfläche)
Hinzu kommt eine Umsatzabgabe von 10% für den Umsatz, der die Basis-Miete überschreitet.

D.h. die Umsatzabgabe berechnet sich als 10% des Umsatzes, abzüglich der bereits geleisteten Basis-Miete (Angabe hier inkl. MwSt.). Der Umsatz versteht sich als die unmittelbaren Einnahmen vor Abzug der Kosten, inkl. MwSt. (Berechnungsgrundlage für die abzugsfähige Basismiete ist eine Fläche von 3x3 m. Zusätzliche Laufmeter werden separat verrechnet.)

Der Standbetreiber hat die Umsätze bis spätestens am folgenden Tag um 11 Uhr online einzutragen. Im Falle von Verspätungen gilt: erste Mahnung = 0.-, bei jeder weiteren Mahnung werden CHF 10.- vom Depot/Kaution abgezogen. Der Link wird mit Anlieferungsinformationen mitgeteilt. Der Restbetrag der Standmiete, der sich aus den 10% Umsatzbeteiligung ergibt, wird jeweils nach dem Festival in Rechnung gestellt (achtung, Umsatz letzter Tag bereit halten).

Diese Art abzurechnen setzt ein hohes Mass an Vertrauen voraus, welches für uns Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Anlass ist, an den sich alle Parteien gerne erinnern und der für alle Parteien nachhaltig ist. Wir sind selbst Gastronomen und können Mengen, Margen und Umsätze gut abschätzen. Wenn wir das Gefühl haben, dass jemand zu Lasten der anderen absichtlich falsche Umsatz-Beträge angibt, werden wir bei der zukünftigen Standauswahl entsprechende Konsequenzen treffen und die betreffenden Standbetreiber nicht mehr als Verkäufer zulassen.

Hinweis: Die Umsetzung der  Festivals ist mit sehr hohen Kosten verbunden. Ziel der Umsatzabgabe ist es, die Teilnahme-Kosten für kleine Anbieter möglichst tief zu halten und anteilmässig auf diejenigen Anbieter zu verteilen, welche finanziell mehr vom Festival profitieren als andere. So soll aus unserer Sicht ein faires Gleichgewicht hergestellt werden, welches langfristig auch Laien-Anbietern eine Teilnahme am Festival erlaubt.

2. Extras
a) Zusatz-Laufmeter: Jeder zusätzliche (angebrochene) Laufmeter wird mit zusätzlich CHF 18.- / Tag verrechnet.

b) Strom: Alle Steckertypen (T 13/23, T 25, CEE 16, CEE 32) werden gemäss Strombedarf abgerechnet. Pro Aussteller steht am Stromkasten 1 Platz frei. Die Feinverteilung ist also Sache der Aussteller welche ihre Kabel entsprechend SELBST mitbringen müssen. 

Wenn der Vertragsnehmer zum Zeitpunkt seiner Anmeldung keine detaillierten Angaben zum Strombedarf machen kann, wird er automatisch auf die höchste Stufe eingeschätzt (CHF 100.- pro Tag). 

Sollte der tatsächliche Strombezug nicht der Bestellung entsprechen und diese so übersteigen, dass Stromausfälle verursacht werden, behält sich der Veranstalter vor, den Aussteller mit seinem Stand unmittelbar vom Platz zu weisen und vom Festival auszuschliessen.

c) Müll und Abwasch: Müllentsorgung, Nutzung der Abwaschstation und Wasserbezug sind im Preis enthalten. Die Standbetreiber haben dafür zu sorgen, dass sie die Abwaschstation stets sauber verlassen. Grosse Abfälle (Deko und ähnlich) sowie Elektroschrott sind bitte eigenständig zu entsorgen und nicht in die Mulden. 

d) Mietmaterial: Wir vermieten kein Mietmaterial! Auch keine Marktstände. 

Alle Beträge verstehen sich vor Mehrwertsteuer.


1.8 Depot, Ausweispflicht und Allgemeines

Bei der Anlieferung hat der Standbetreiber unaufgefordert die folgenden Unterlagen bereit zu halten: Formular mit detaillierter Strombestellung, Vertrag, Check-Liste und Depot von CHF 200 (in CHF und nur Cash bitte). Die Check-Liste dient als Formular für das Check-In und Check-Out und bietet während der Veranstaltung eine Orientierungshilfe für die zu berücksichtigenden Veranstaltungsauflagen. Der Auszug der Anmeldung mit Strombestellung und Sondergenehmigungen muss während dem Anlass auf Verlangen jederzeit vorgewiesen werden können.

Bei der Anlieferung hat jeder Standbetreiber beim Veranstalter ein Depot von CHF 200 in Bar zu hinterlegen. Das Depot dient als Pfand, welches vom Veranstalter im Falle von Verstössen gegen die Veranstaltungsauflagen zurückbehalten wird, z.B. bei:

  • Nicht-Einhalten der Uhrzeiten: An- und Ablieferung und Verkaufszeiten (ab CHF 40.-)

  • Vernachlässigung der Pflicht zu Schluss- und Zwischenreinigungen (nach Aufwand und Rückmeldung)

  • Nicht-Einhalten der amtlichen Vorschriften von UGZ und Feuerpolizei (z.B. Handwaschanlage, Temperaturkontrolle der Waren, fehlende Löschdecke, usw.)

  • Unvollständiger oder fehlerhafter Strombestellung, d.h. wenn mehr Geräte verwendet werden, als bei der Anmeldung angegeben worden sind (+150 Express Stromer plus Zusatzstrom).

  • Eindeutig ungenügende Mengenkalkulation.

  • Überteuerten Preisen oder zu grossen Portionen.

  • Der Höchstpreis für eine Portion beträgt max. CHF 15.-. Der Veranstalter kann über Preise und Portionengrössen Entscheidungen treffen und anordnen. 

  • Starke Verschmutzung der Abwasch- und Entsorgungsstationen.

  • Parkieren auf Platz und Wildparkieren im Quartier sind untersagt und haben Depotabzüge (ab 100.-) zur Folge. Siehe auch Punkt 1.15.

Bei der abschliessenden Standabnahme durch den Veranstalter (Check-Out) liegt es im Ermessen des Veranstalters, ob das Depot wieder an den Standbetreiber ausgehändigt werden kann oder wegen Nicht-Einhaltung der Veranstaltungsauflagen einbehalten wird. Wenn eine Nachreinigung der Standfläche erforderlich ist, wird diese dem Standbetreiber nachträglich zusätzlich in Rechnung gestellt, sollte der Betrag das Depot übersteigen. Wird der Check-Out durch den Aussteller umgangen, d.h. wenn der Standbetreiber das Gelände ohne ordnungsgemässe Standabnahme verlässt, verfällt der Anspruch auf das hinterlegte Depot.

Der Verdacht auf die Notwendigkeit einer Nachreinigung der Standfläche muss beim Check-Out durch den Veranstalter nicht begründet werden. Wenn sich der Verdacht als unbegründet herausstellt und die Nachreinigung erfolgreich und ohne zusätzliche Kosten erfolgen kann, wird das Depot innert gegebener Frist vom Veranstalter per Banküberweisung zurückerstattet.

Der Veranstalter verfügt zu jedem Zeitpunkt über das Recht einen Aussteller bei Nichtbefolgung der allgemeinen Regeln vom Event auszuschliessen und seinen Platz an einen anderen Bewerber zu vergeben. Auch, wenn das Verhalten des Ausstellers nicht den Erwartungen des Veranstalters entspricht oder den Weisungen der Ausstellerbetreuung keine Folge leistet. Schadenersatzsansprüche können nicht geltend gemacht werden.

 

1.9 Getränkeverkauf / Verkauf und Abgabe von Alkohol / Änderung des Food-Angebots

Der Verkauf von Getränken (non und alkoholisch) ist ausschliesslich dem Veranstalter vorbehalten.
Ausnahmen müssen beim Veranstalter vor Vertragsunterzeichnung schriftlich beantragt und begründet werden und können auf dem Anlass nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters geltend gemacht werden. Diese Genehmigung muss auf dem Anlass auf Verlangen jederzeit vorgewiesen werden. Verstösse haben eine Beschlagnahmung der Waren durch den Veranstalter und den sofortigen Ausschluss , Depotrückhalten und Extra-Rechnung vom Anlass zur Folge. Der Vermerk jeglicher, nicht besprochener Getränkeangebote in diesem Vertrag ist ungültig.

Das Food-Angebot der Bewerbung ist verbindlich und kann nachträglich nur in Absprache mit dem Veranstalter verändert werden. Eine nachträgliche Änderung des Angebots ohne Absprache mit dem Veranstalter kann eine Schliessung des Stands und den Platzverweis zur Folge haben.
Der Veranstalter behält sich vor, ohne Angabe von Gründen den Aussteller auszuschliessen. 

 
1.10 Mengenberechnung, Portionengrösse und Preiskalkulation

Die Besucher sollen möglichst viele verschiedene Speisen ausprobieren können. Portionengrössen sind entsprechend klein zu planen.

  • Das Street Food Festival ist keine Hochpreisveranstaltung. Verkaufspreise sollen moderat und marktüblich berechnet werden.

  • Bitte den Fokus auf moderate Preise legen. Preisanpassungen sind notfalls durch den Veranstalter möglich. 

  • Der maximale Verkaufspreis für eine Portion beträgt CHF 15.-. Die Portionengrösse kann entsprechend angepasst werden. 

  • WICHTIG: Die Verkaufsmenge muss so berechnet werden, dass der Standbetreiber sein Angebot bis zum Ende des Anlasses anbieten kann. Eine frühere Standschliessung ist ausgeschlossen. Falls das passiert muss der Stand bis zum Schluss mind. geöffnet haben. 

  • Auf diese Punkte wird vom Veranstalter grossen Wert gelegt! Der Veranstalter verfügt über die erforderlichen Kompetenzen und Erfahrung, um die Verhältnismässigkeit von Preisen und Portionengrössen zu beurteilen und behält sich das Recht vor, auch während des Anlasses Anpassungen zu verlangen. 

  • Eine Abstimmung im Vorfeld soll sicherstellen, dass sich alle Teilnehmer an diesen Grundsatz halten und einen Weg finden, das Besuchererlebnis aufrecht zu erhalten.

 

1.11 Gesetzliche Bestimmungen

Jeder Standbetreiber muss sicherstellen, dass sein Stand und dessen Einrichtungen hygienisch einwandfrei, betriebssicher und leicht kontrollierbar sind. Überdies haben sie im Hinblick auf die Art und den Zweck ihrer Bestimmung den Bau-, Feuer-, Ge­sundheits-, Wirtschafts- und Lebensmittelpolizeilichen Vorschriften zu genügen, insb. §24 des Wirtschaftsgesetzes, Absatz 1.

Die Richtlinien und entsprechende Merkblätter des Amts für Gesundheit und Hygiene der Stadt Zürich (UGZ) werden dem Standbetreiber vor der Veranstaltung auf der Website des Veranstalters zur Verfügung gestellt. Der Standbetreiber verpflichtet sich, diese zu prüfen und zwingend einzuhalten. Grosses Augenmerk wird auf folgende Punkte gelegt: Spuckschutz, Handwaschanlage, Einhaltung der Kühlkette, Temperaturkontrolle und Deklarationspflicht der Waren.

Gemäss den Auflagen der Feuerpolizei ist jeder Standbetreiber dazu verpflichtet seinen Stand mit einem geeigneten Feuerlöscher oder zumindest einer Feuerlöschdecke auszustatten. Ein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Standplatzes besteht nicht.

 
1.12 Ordnung und Reinigung

Der Aussteller muss seinen eigenen Stand und dessen unmittelbare Umgebung (ca. 1.5m rund um den Stand) sauber halten. Reinigungen haben während der Veranstaltung regelmässig zu erfolgen. Nach Verkaufsschluss hat jeder Standbetreiber seinen Platz täglich in sauberem Zustand zu hinterlassen.

ARBEITSFLÄCHEN: Das UGZ verlangt glatte und abwaschbare Oberflächen.

BODEN: Der Anlass findet auf der Stadionbrache Hardturm Zürich statt. Der Untergrund ist mehrheitlich asphaltiert, es gibt aber auch heiklere Stellen (vor allem im Zusammenhang mit Fett). Aus diesem Grund MUSS jeder Standbetreiber unter seinem Stand eine wasser- und fettabweisende Unterlage unterlegen, welche die gesamte Standfläche und mindestens 1m rund um den Stand abdeckt. Zu beachten ist, dass zu keinem Zeitpunkt Fett, Flüssigkeiten, Kochabfälle und andere Spuren auf den Boden gelangen.

Für eine Teilnahme am Street Food Festival Zürich ist die Einhaltung der UGZ Vorschriften Voraussetzung und Pflicht.

Sollte die Standfläche nach der Veranstaltung eine Nachreinigung erfordern, wird der Veranstalter dem Standbetreiber die effektiven Kosten dafür nachträglich in Rechnung stellen. Sollte die Nachreinigung nicht zum erwünschten Erfolg führen, haftet der Aussteller für Schadenersatzforderungen.


1.13 Abfälle und Recycling

a) Abfälle
Der Standbetreiber hat für einen geeigneten, verschliessbaren Abfallbehälter für die Entsorgung seiner Abfälle zu sorgen. Nicht verschliessbare Abfallbehälter, sowie Abfallsäcke ohne Abfalleimer werden nicht akzeptiert. Der Transport des Abfalls zu den Sammelcontainern hat im verschlossenen Abfallbehälter zu erfolgen (Gefahr von auslaufenden Flüssigkeiten).

Sammelcontainer für Gäste und Standbetreiber stehen zur Verfügung. Abfallsäcke gehören in diese Sammelcontainer und dürfen nicht vor dem Stand deponiert werden.

b) Geschirr / Glas / PET / Alt-Öl
Als Geschirr und Besteck kann Einwegmaterial verwendet werden. Der Standbetreiber ist für die Beschaffung selber verantwortlich. Die Standbetreiber werden dazu angehalten, abfallvermeidende Massnahmen zu treffen und/oder ihre Ware auf umweltfreundlichem Geschirr zu verkaufen. PET, Glas und Alt-Öl sind vom übrigen Kehricht zu trennen, entsprechende Sammelcontainer stehen bereit.


1.14. Sicherheit / Sorgfalt

Der Anlass findet unmittelbar zwischen zwei Hauptstrassen, was von allen Parteien besondere Vorsicht im Umgang mit dem Verkehrsfluss erfordert. Der Personenfluss auf dem Gelände muss immer gewährleistet sein, genauso wie Fluchtwege stets frei zu halten sind. Die Sicherheits- und Sorgfaltsbestimmungen des Veranstalters müssen strikt eingehalten werden, wobei der Veranstalter keine Haftung übernimmt.

Der Standbetrieb mit Gas ist erlaubt und zur Reduktion des Stromverbrauches auch gewünscht. Die Gas-Installationen und -Anschlüsse müssen nachweislich durch einen Fachmann (Sanitär mit Zulassung für Gasinstallationen) gewartet sein. Dieser Sicherheitsnachweis (SINA) muss jederzeit vorgezeigt werden können.


1.15 Parkplätze

Für Fahrzeuge gibt es kostenpflichtige Parkhäuser im Umkreis (Parkhaus Hardturm und Zürich P-West). 

Um ein Verkehrschaos zu verhindern und den Aufbau nicht zu behindern, müssen sich die Standbetreiber an die kommunizierten Zeiten für An- und Ablieferung halten und alle Fahrzeuge nach dem Entladen unmittelbar vom Gelände wegfahren.Ein detaillierter Anfahrtsplan zur Anlieferung wird in der Woche vor der Veranstaltung verschickt.

Das Parkieren auf und um den nahen Patz (zBsp. Tankstelle) sind untersagt wie auch das Wildparkieren im Quartier (besonders warten um die Brache bei Checkin und Checkout Tagen. Die Aussteller sind für die Schulung und Information ihrer Teams selbst verantwortlich). Bei nicht Einhalten der Regeln können Depotabzüge erfolgen. 

 

1.16 Vermarktungs- und Nutzungsrecht

Die Aussteller sind verpflichtet aktiv bei der Verbreitung des Anlasses mitzuhelfen: a) durch Mailing und andere Direktmassnahmen b) den Veranstalter mit dem rechtzeitigen Zurverfügungstellen von geeigneten Informationen zu unterstützen (Texte und Bilder zu Stand und Angebot). Die Aussteller dürfen den Anlass wie gewohnt vermarkten und dafür die verfügbaren Medien (digitaler Flyer und Facebook-Event) nutzen. 

 

1.17 Kommunikationswege

Die Aussteller-Kommunikation des Street Food Festivals findet ausschliesslich per Mail statt. Die Sicherstellung des Mailverkehrs mit dem Veranstalter gehört zu den vertraglichen Pflichten des Standbetreibers. Als Vertragsnehmer hat er für die regelmässige Betreuung seines Mail-Accounts zu sorgen, so dass er alle relevanten Veranstaltungsinformationen innerhalb von 1-2 Tagen erhält und darauf reagieren kann.

  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für nicht-erhaltene Informationen.

  • Der Standbetreiber verpflichtet sich, Mails und den Spam-Ordner regelmässig zu checken und sicher zu stellen, dass die offiziellen Mail-Adressen info@streetfoodfest.ch den Mail-Favoriten hinzugefügt werden, so dass sie nicht im Spam-Filter hängen bleiben.

  • Alle Aussteller sind angehalten, die Kommunikation aktiv zu unterstützen.

  • Der digitale Flyer kann von allen Ausstellern genutzt werden und soll grossflächig an Kunden verschickt und / oder gepostet werden, damit das Festival Relevanz gewinnt.

  • Presse: Wir arbeiten grundsätzlich bereits und eng mit der Presse zusammen. Wenn Aussteller etwas hat, was er als News-Wert erachtet, kann dieser sich gerne per Email beim Veranstalter melden.


1.18 Bewilligungen

Der Veranstalter ist im Besitz einer amtlichen Veranstaltungsbewilligung vom Kanton Zürich und verpflichtet sich zur Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen der Bewilligung. Zusammen mit den Auflagen des Veranstalters bilden diese die „Veranstaltungsauflagen für Standbetreiber“, welche Inhalt dieses Vertrags sind. Diese sind von den Standbetreibern zwingend zu befolgen. Sollte dem Veranstalter die Veranstaltungs-Bewilligung aus irgendeinem Grund entzogen oder von der Stadt Zürich (Vermieter) aus nicht vorhersehbaren Gründen eine Absage des Festivals erteilt werden, so wird dieser Vertrag ohne Folgeansprüche wirkungslos.

1.19 Politik / Folgen Zuwiderhandlung

Jegliche politische, religiöse oder sonstige Kundgebung oder Propaganda sowie Fremdwerbung und das Abspielen von Musik ist auf dem Veranstaltungsgelände grundsätzlich untersagt.

Der Veranstalter ist in den nachfolgenden Fällen befugt, den betreffenden Stand sofort und entschädigungslos zu schliessen wobei sämtliche Gebühren geschuldet bleiben.

  • Wenn der Standbetrieb zu Beanstandung Anlass gibt und nach erfolgter Mahnung keine Abhilfe geschaffen wird.

  • Wenn grobe Verletzungen der in diesem Vertrag festgehaltenen Vereinbarungen vorliegt.

 

1.20 Ansprechpersonen

Der Veranstalter ist alleinige Ansprechperson für die Aussteller. Eine direkte Kommunikation mit anderen involvierten Parteien des Anlasses ist nicht erwünscht. Bei diesem Festival wurde Amanda Bögli als erste Ansprechperson für die Aussteller definiert. Eine Vertretung der Ausstellerbetreuung ist immer auf Platz oder kann durch den Platzchef vertreten werden.

 

1.21 Versicherungen / Haftung / Unwetter

Versicherung für Personen und Sachschäden: Der Standbetreiber stellt sicher, dass er über eine der Natur des Geschäftes entsprechende, genügende Betriebshaftpflichtversicherung für Drittschäden verfügt. Der Standbetreiber kann keinerlei Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter erheben.

Der Anlass findet bei jedem Wetter statt. Kann der Anlass aufgrund höherer Gewalt (Unwetter, Naturkatastrophe, politische Unruhen etc.) oder Drittverschulden nicht stattfinden oder führen solche Einflüsse zu Umsatzeinbussen, so sind jegliche Haftungsansprüche gegen den Veranstalter ausgeschlossen. Die Standmiete und die weiterem Abgaben bleiben trotzdem geschuldet.

Das Fest-Gelände ist grossteils nicht überdacht. Für entsprechend warme/ regensichere Kleidung sowie Schutz vor Regen ist zu sorgen. Im Regenfall ist ausserdem dafür zu sorgen, dass Stromkabel und elektrische Installationen nicht nass werden. Der Anlass findet im Freien statt und Böden können uneben sein oder Schmutz verursachen.

Es liegen wenig Erfahrungswerte bez. Anzahl Kunden und Umsatz vor der Eintritt frei ist und von jeder Seite des Platzes erfolgen kann. 

 

1.22. Vertraulichkeit

Diese Vereinbarungen gelten für beide Parteien und werden gegenüber Dritten nicht kommuniziert.

 

1.23 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Schweizerische Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Auftrag ist Zürich.

 

1.24 Schlussbestimmungen

Ergänzungen, Änderungen oder die Aufhebung dieser Konditionen sind nur gültig, sofern sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet sind.

1.25 Fiktives Bsp. zur Umsatzbeteiligung mit fiktiven Zahlen

AGB SFF 2022
Gesetlich Vorgaben 2022

Letztes Update, 30.03.2022

Gesetzliche Vorgaben

 

 

Hier folgen die Vorgaben der Ämter (welche verbindlich sind) in Sachen Feuerpolizei, UGZ, Sicherheit, Sauberkeit, Hygiene, Feuerpolizei und Personal. 

Feuerpolizei

  • Die Feuerpolizei kontrolliert und schliesst Stände bei Vorschrifts-Verletzungen.

  • Jeder Stand braucht mind. eine Feuerlöschdecke (im Detailhandel ab CHF 30.- erhältlich) oder einen den Kochgeräten entsprechenden Brandlöscher.

  • Kochen mit Gas: Wer mit Gas kocht, muss zwingend einen Sicherheitsnachweis über seine Kochgeräte mitbringen (jede Gasflasche hat einen Kleber mit einem Datumscheck und Siegel) und diesen sobald der Stand steht jederzeit vorweisen können muss. Eine Reserve-Gas-Flaschen darf mitgebracht werden. Alle anderen Flaschen dürfen aus Sicherheitsgründen weder im Auto, noch am Stand, gelagert werden.

  • Zelt: Wer als Stand ein Zelt mitbringt muss die Seitenwände offen lassen (ausser bei starkem Regen). Die Zelte sind zwingend mit Gewichte zu sichern da keine Befestigung in den Boden gesteckt werden kann. (Vorgabe Feuerpolizei „fliegende Hindernisse“).

  • Die Standabmessung müssen wegen den Fluchtwegen eingehalten werden. Und aus dem gleich Grund sind auch für alle Kundenstopper, Beachflaggs und Rollups verboten.

Bildschirmfoto 2020-01-22 um 15.09.28.pn

UGZ

Sauberkeit & Hygiene 
  • Jeder Stand braucht einen tropfsicheren Mülleimer mit Müllsäcken.

  • Wenn der Müll zur zentralen Entsorgung gebracht wird muss dieser im Mülleimer transportiert werden damit keine Dreck- und Tropfspuren entstehen.

  • Der Boden muss zwingend abgedeckt sein (Zelt, Anhänger und Truck).

  • Beim Aufbau muss zuerst der Boden richtig abgedeckt werden um ihn vor (Öl-)Flecken zu schützen.

  • Die Abdeckung muss flächendeckend und rutschfest sein.

  • Als Unterlage empfehlen wir die Produkte von Floorliner (da plastifiziert und saugend). Abdeckmatten aus dem Malerbedarf eignen sich auch. 

  • Alle Arbeitsoberflächen müssen glatt und abwaschbar sein.

  • Achtet auch darauf, dass der Schmutz (und Abfälle) von eurem Stand sich nicht auf den Rest des Festivalgeländes verteilt. (Bei heiklem Boden und Festivalstandorte bis zu eurem Nachbaren gehen oder mind. 30 cm über den Stand nach vorne herausragen! Im Hardturm ist das nicht der Fall – also könnt ihr „normal“ abdecken. Vergesst nicht, bei viel Wasser kann es im Stand nass werden. Stromverteiler und Material deshalb nie direkt auf den Boden legen!).

Thermometer / Kühlkette und Temperaturen
  • Beim Transport müssen eure Waren immer gekühlt sein.

  • Für Fleisch-, Fisch und Milchprodukte gelten ausserdem bestimmte Temperaturen. Bitte bringt pro Kühlschrank ein Thermometer für die Temperaturkontrolle mit. Über Nacht bleibt der Strom eingeschaltet. Da wir uns Outdoor befinden, kann es jedoch immer zu einem unvorhergesehen Stromausfall kommen.

  • Morgens immer Temperatur prüfen und notfalls Essen entsorgen.

Spuckschutz & Überdachung 
  • Die Lebensmittel müssen bei der Zubereitung „geschützt sein“.

  • Als Spuckschutz dürft ihr gerne kreativ sein und mit Plexiglas oder auch alte Fensterrahmen arbeiten – der Gast darf alles sehen aber niemals in die Zubereitung greifen können.

  • Dach: Überall wo Lebensmittel verarbeitet werden, muss darüber zwingend ein Dach sein. Denkt daran und nehmt falls einen extra Schirm mit damit nichts in der Zubereitung gelangen kann. 

Handwaschanlage

Jeder Stand braucht…

  • Fliessendes Wasser (mobile Handwaschanlage oder Wasserkanister welches mind. zu 3/4 gefüllt ist)

  • Flüssigseife

  • Papier-Handtücher

  • Auffangbecken am Boden für die Schmutzwasser-Sammlung

Deklarationen

  • Herkunfts- und Fleisch- und Fischdeklaration: Das UGZ verlangt eine detaillierte, für alle sichtbare Deklaration über die Herkunft aller Produkte.

  • Deklaration von 14 Allergenen.

  • Die Auskunft über Allergene kann mündlich erfolgen, wenn folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Es wird schriftlich gut sichtbar darauf hingewiesen, dass die Informationen mündlich eingeholt werden können. Bsp. mit folgendem Wortlaut: „Lieber Gast, über Zutaten in unseren Gerichten, die Allergien oder Intoleranzen auslösen können, informieren Sie unsere Mitarbeiter auf Anfrage gerne.“

  • Die Auskunft muss erfolgen, bevor der Gast bestellt und wenn er danach fragt.

  • Die Mitarbeiter müssen über Allergene Auskunft geben können. 

  • Wenn die Mitarbeiter nicht gut Deutsch können, dann müssen sie gut instruiert sein und einen Ordner mit allen nötigen Infos den Kunden aushändigen können. 

Merkblätter
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Bildschirmfoto 2020-01-22 um 15.07.58.pn

 

Versicherung

Betriebshaftpflichtversicherung

Neu müssen uns die Standbetreiber gemeldet werden, die keine Betriebshaftpflichtversicherung haben (Formular anbei). Es handelt sich dabei um keine Sachversicherung, sondern eben Haftpflicht. Sie kommt dann zum tragen, wen ein Schaden an einer Drittperson entsteht. z.B. eine Gasflasche explodiert und ein Gast verletzt wird oder sich jemand eine Lebensmittelvergiftung holt und dann nicht arbeiten kann o.Ä.

Der Standbetreiber wird über die Haftpflichtversicherung der Firma des Veranstalters angemeldet, sodass alle geschützt sind. Dieses Jahr ist das kostenfrei.

In Zukunft erlaubt sich der Veranstalter hierfür eine kleine Gebühr zu verrechnen.

Bitte das Formular ausgefüllt via Scan an info@streetfoodfest.ch mailen.

Diverse

Briefing

Für die neuen Aussteller der Phase gibt es wöchentlich ein obligatorischer Hygiene Termin. Zeiten und Daten werden via Mail kommuniziert.

 

Personal

Auch wenn hier nicht explizit erwähnt: Der Aussteller ist für die Arbeitsbewilligungen und andere, gesetzliche Vorgaben selbst verantwortlich und wird ermahnt, diese einzuhalten. Der Veranstalter haftet bei keinerlei Verstösse seitens Aussteller.

Zoll

Der Aussteller ist für die korrekte Verzollung der Ware aus dem Ausland verantwortlich. Es können während dem Festival jederzeit Kontrollen vom Schweizer Zollamt durchgeführt werden. Der Veranstalter haftet bei keinerlei Verstösse seitens Aussteller.

Strom

Letztes Update, 13.05.22

Öffnungszeiten & Strom Infos

ÖFFNUNGSZEITE FÜR AUSSTELLER:

MO-FR: 17:00 -22:00

SA: 12:00 -22:00

SO: 12:00 -21:00

--> Das Areal bleibt Mo-Sa bis 24:00 offen / So bis 21:00. Die Bars bleiben in der Regel länger offen als die Foodstände.

*SPECIALS:

AUFFAHRT (DO 26.05): 12:00-22:00

PFINGSTSONNTAG 05. JUNI GESCHLOSSEN

PFINGSTMONTAG: 06. JUNI :1 2:00-22:00

• Pro Aussteller wird 1 Stromanschluss in der von euch bestellten Stärke am Stromkasten zur Verfügung gestellt.
• Der Stromkasten kann bis 20 Meter weit entfernt sein. Bitte nötigen Kabel mitbringen. 
• Jeder Aussteller muss selbst die nötigen Verlängerungskabel, Adapter und Mehrfach-Stromleisten für die Verbindung zwischen dem Verteiler und dem Stand mitbringen.
• Auch die Feinverteilung muss jeder selbst machen. Denkt an Mehrfachstecker und Verlängerungskabel (und Adapter für Aussteller aus dem Ausland).
• Bitte ausreichend und für ALLE Geräte Strom bestellen (Elektrogeräte, Lampen, Laptop, Heizofen, Deko mit Strom, Teekocher für den Eigenbedarf, iPhone oder iPad aufladen, ...). Nachrüsten ist teuer.

• Es kann beim Anlass zu temporären Stromausfällen kommen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für einen etwaigen Umsatzverlust in diesen Phasen (dies gilt auch für wetterbedingte Unterbrüche).

• Wer durch nachweisbare Falschangaben bei der Stromanmeldung während dem Fest Stromausfälle oder Materialdefekte verursacht, kann für die davon betroffenen Einnahmeeinbussen seitens OK (Getränke), Food (umliegende und betroffene Standbetreiber) oder Materialschäden belangt werden. 

 

Wie berechne ich meinen Strom?

• Jedes Stromgerät hat ein Etikett, das dessen Stromverbrauch anzeigt.
• Alle Watt Verbrauchszahlen zusammen rechnen (1000 Watt = 1 Kilowatt (kW)). Das ergibt dein Totalverbrauch.
• Wenn das Produkt kein Etikett hat, einfach nach dem Modell im Internet googeln.

Strom

  • Pro Aussteller gibt es am Stromkasten EIN Anschluss (siehe Bild anbei!)

  • Jeder Aussteller muss die nötigen Verlängerungskabel, Adapter und Mehrfach-Stromleisten für die Verbindung zwischen dem Verteiler und dem Stand selbst mitbringen. Bitte Kabel mit bis zu 25 Meter Länge einplanen.

  • Pro Aussteller steht ein Ansteckplatz am Stromkasten zur Verfügung.

  • Ihr könnt euch beim Aufbau selbst mit eurem Kabel an den Stromkasten anschliessen.

  • Denkt an ausreichend Licht da es abends dunkel wird.

  • Schuko-Stecker: Wer aus dem Ausland anreist und Schuko-Stecker im Einsatz hat unbedingt eine Reserve mitnehmen. Wir haben keine an Lager und diese sind oft defekt (Kurzschluss-Gefahr).

All diese Punkte werden wöchentlich vom OK-Team und der UGZ geprüft und sind zwingend einzuhalten. Seid also informiert und bereitet zBsp. einen Ordner mit allen nötigen Informationen. Wenn ihr geprüft werdet und nicht antworten könnt macht ihr euch strafbar!

Was ist ein Sina-Ausweis?

Beispiel: Ein Food Truck hat eine eingebaute Küche. Dabei wurde auch im Truck eine Beleuchtung in die Küche eingebaut, Kühlschränke integriert etc. und alles miteinander verbunden. Dieser Truck hat 1 einzigen Anschluss, der am Stromkasten angeschlossen wird. Damit die EWZ sicher gehen kann, dass diese Stromkreise passen benötigt sie euren SINA Nachweis. Dieser SINA Nachweis bestätigt (durch eine Fachperson), dass mit dem Truck und dem Strom alles in Ordnung und sicher ist.

• Ohne Sina Ausweis, kein Checkin

• Je nach Stromsteckerleisten ist der Ausweis nur ein Jahr gültig. Wie dieser SINA Ausweis ausschaut siehst du am Ende dieser Seite (siehe Bild Bsp.).

Wen betrifft es und was heisst “fest installierte Steckdosen und Beleuchtungen”?
• In 95% der Fällen sind das nur Trucks und Eigenbauten!
• Es betrifft Aussteller mit festen (= verschraubten) elektrischen Einrichtungen, egal ob es um die Einspeisung, Verteilung, fixen Kabelführungen, Steckdosen oder Leuchten geht.

Wen betrifft es nicht?
• Die meisten Aussteller
• Stände mit offener Verkabelung inkl. eigenem Stromverteiler und offen liegender Verkabelung zu den Geräten und Lampen. Es darf kein Elektromaterial fest an irgendwelche Fahrzeuge, Stände oder Möbel usw. verschraubt sein.
• Hast du einen Stand mit einem Zelt oder Eigenbau benötigst du höchstwahrscheinlich keinen SINA Nachweis.

Wie weiter?
Ich habe einen gültigen Sicherheitsnachweis (SINA). Super! Unbedingt die Kopie vom Sicherheitsnachweis (SINA) beim Checkin mitbringen und während der ganzen Zeit dabei haben.


Ich habe keinen gültigen Sicherheitsnachweis (SINA). Der Sicherheitsnachweis kann bei einem Elektrofachmann gemacht werden. Wichtig: Wer bei der Kontrolle keinen gültigen Sicherheitsnachweis vorweisen kann muss den Nachweis nachholen und bis dieser gemacht ist, bleibt der Standbetrieb geschlossen. Ohne gültigen Sicherheitsnachweis vor Ort kannst du strikt nicht aufmachen.

Anfahrten ud Komm

Letztes Update, 30.01.2022

Anfahrtszeit, Flyer, Checkliste & Umsatzlink

 

1.) Zu früh zum Checkin kommen lohnt sich nicht!

Es hat keinen Platz da es sehr eng ist und um den Platz NULL Parkplätze hat - deshalb wirst du bei zu frühem Erscheinen leider vom Team wieder weggeschickt.

2.) Anfahrtsplan 

***Im Navi eingeben... Hardturmstrasse 401 - 8005 Zürich*

3.) Anfahrtszeiten

 

PHASE 1: Dienstag 24.05 / Mittwoch 25.05

Checkins zwischen: 09:00 - 13:00 Uhr

 

 

Die Liste ist alphabetisch geordnet. 

Erinnerung: Zu früh zum Checkin kommen lohnt sich nicht. Es hat keinen Platz da es sehr eng ist und um den Platz NULL Parkplätze hat. Deshalb wirst du leider wieder weggeschickt.
Zudem Kann de Check In Zeit leider nicht angepasst werden, da alles seine Logik hat - Strassen werden von hinten nach vorne aufgefüllt oder umgekehrt 🙃

 

PHASE 2: Montag 06.06 
Checkins zwischen: 07:00 - 09:00 Uhr (Festival öffnet bereits um 12:00 Uhr - Pfingstmontag)

PHASE 3: Montag 13.06

Checkins zwischen: 10:00 - 12:00 Uhr

 

 

PHASE 4: Montag 20.06 

Checkins zwischen: 10:00 - 12:00 Uhr

4.) Logo & Flyer für die Kommunikation


Helfe mit, Werbung zu machen, indem du auf Social Media aktiv bist. Auf die schöneren Tage sollen alle wissen, dass wir offen haben. 
FLYER:
 

 

Auf dem Street Food Insta und Facebook Profil kannst du Bilder oder Posts ganz einfach kopieren oder reposten:

https://www.facebook.com/streetfoodfestivalzurich

Event: https://www.facebook.com/events/341596187924697/341596197924696/

Bitte teilen (keine eigenen Events erstellen) sondern den offiziellen Event teilen! Den so erreichen wir mehr Gäste ✔️

INSTAGRAM

https://www.instagram.com/streetfoodfestivalzurich --> Tagge das Street Food Festival Zürich damit wir deinen Post auch reposten können :)

Wir haben seit diesem Jahr sogar einen Instagram Sticker, den Ihr verwenden könnt.

Die Anleitung dazu findet ihr hier:

5.) Checkliste

Letztes Update, April 2022

Einsatz von recyclebarem Besteck & Geschirr

Müll und Verschwendung belasten die Umwelt und die Zukunft unserer Erde im unnötigen Ausmass. Wir wissen, dass ihr schon viel tut und Verpackungen und Abfall vermeidet wie es geht. Wir möchten unseren Beitrag zur Müllreduktion leisten und bitten euch deshalb alle, ab diesen Sommer mit recycelbarem Einweggeschirr zu arbeiten. 

Bereits mit einfachen Massnahmen kann viel erreicht werden und das Motto von foodwaste.ch gehört zu den wichtigsten Prinzipien unseres Festivals: Essen wertschätzen, geniessen und Müll reduzieren.

Welches Geschirr ist erlaubt? 
  • Besteck muss zwingend aus Holz oder CPLA hergestellt sein. CPLA ist eine modifizierte Polymilchsäure auch „PLA“ genannt und besteht zu 100% nachwachsenden Rohstoffen.

  • Geschirr ist ausschliesslich aus Pflanzenfasern, Palmblatt oder Kraftpapier (Crêpes etc.). Nur wenn es nicht anders geht darf CPLA verwendet werden.

  • Bei Unsicherheit: Kontaktiert uns.

Wo muss das Geschirr bezogen werden? 
  • Jeder ist selbst für sein Geschirr verantwortlich. Wo das Geschirr gekauft wird ist somit DIR überlassen. Das OK Team empfiehlt an dieser Stelle Produkte von PACOVIS (Naturesse) oder ECOZWARE (100% Weizenkleie) oder EcoBioPack.

 

Wird geprüft welches Geschirr ich habe?
  • JA, definitiv. Während den wöchentlichen Hygiene- & Sicherheits-Inspektionen wie auch spontan wird das OK das eingesetzte Geschirr und Besteck checken.

  • Wer sich nicht daran hält kann vom Festival ausgeschlossen werden und muss mit einem Depotabzug rechnen.

 

Wer kann auf dieses Geschirr und Besteck verzichten? = 1 Ausnahme 
  • Für kleinere Mahlzeiten ist die Methode „Pack’s ins Brot“ – also der Verzicht auf jeglichen Teller und Besteck – die beste Lösung.

  • Es darf maximal eine (!) Serviette oder ein Pergament-Ersatzpapier (wie beim Metzger) verwendet werden.

 

Die 3 wichtigsten Regeln   
  • Kleine Portionen: sie verursachen weniger Reste und der Besucher kann viel Verschiedenes ausprobieren. JEDER kann seine Produkte kleiner machen.

  • Reduktion von Wegwerf-Verpackungsmaterial: Planung schlauer Essenausgabe Variante wie “Pack ins Brot”oder Essen am Spiess*

  • Abfalltrennung am Stand: Für PET, Glas, Alu, Altöl und Karton stehen entsprechende Container auf dem Areal bereit.

Bps. Recyclebares Geschirr und Besteck von PACOVIS, Ecobiopack oder Teller und Besteck von ECOZWARE, BIOTERM  oder VASUDHA (alle drei Weizenkleie)

 

Bestck und Geschrr

Letztes Update, April 2022

Richtlinen für vegi & vegane Produktangebote

Vegi 

Fleisch

Alle Fleischarten sind ausgeschlossen. Speck, Huhn, Lamm, Ente, Rind, Insekten etc. wie auch tierisches Fett oder Bouillons dürfen strickt nicht im Produktionsprozess der Speise zugefügt worden sein.

 

Gelatine

oftmals in Gelees oder Süssigkeiten enthalten und basiert auf seiner Masse welche Tierknochen enthält.

 

Fisch/Meeresfrüchte

Alle Arten von Fisch und Seafood gehören dazu. Achtung: Das inkludiert auch Fisch-Pasten und -Saucen.

Vegan

Milchprodukte

Alle Milchprodukte haben einen tierischen Ursprung. Butter, Milch, Käse, und egal von welchem Tier. Darunter fallen auch Paneer, Yoghurt, Rahm, Eis, Ghee und Produkte die Milchpulver enthalten.

Eier

Dürfen nicht in vegane Speisen sein. Achtung, sie sind oft in Kuchen, frischen Teigwaren, Nudeln wie Ramen, Mayonnaise, Pancakes oder Meringues – so checkt unbedingt nochmals eure Produkt-Rezepturen.

Honig

Honig ist kein veganes Produkt (Agaven oder Ahorn wären da gute Alternativen).

Es gibt viele, weniger offensichtliche Inhaltsstoffe in verarbeiteten Lebensmitteln, auf die man achten muss.

Hier sind die gängigsten: Gelatine, Molke, Fischsauce, Garnelenpaste, Sardellensauce, Milchpulver, Eiweisspulver, Bienenwachs, Bienenpollen, Gelée Royale, Kasein oder Milch-Nebenprodukte wie z.B. Laktose, Käsepulver, Isleinglas bei der Herstellung einiger Biere und Weine, Schellack, Cochenille oder Karmin (rote Lebensmittelfarbe aus Insekten) und Worcester-Sauce (enthält Sardellen). Daher ist es wichtig, die Zutatenliste sorgfältig zu überprüfen.

Geeignet für vegane Ernährung

Es gibt viele Lebensmittel, die für eine vegane Ernährung geeignet sind und die Sie wahrscheinlich schon jeden Tag essen, hier sind einige der unten aufgeführten:

  • Alle Früchte: Es gibt eine Fülle von frischen und getrockneten Früchten zur Auswahl, die alle vegan sind.

  • Alles Gemüse: Alle Gemüsesorten sind vegan – von Brokkoli über Pilze, Avocado etc. bis hin zu Pommes frites/Chips (sofern nicht in tierischem Fett gekocht).

  • Meeresalgen wie essbarer Seetang, Nori, Agar, Dulse und Wakame etc. sind ebenfalls vegan.

  • Auch Pflanzenöle sind vegan, wie z.B. Sonnenblumenöl, Rapsöl, Sesamöl, Maisöl, Walnussöl, Rapsöl, um nur einige zu nennen.

  • Nüsse und Samen: Alle Nüsse und Samen sowie Nuss-Butter z.B. Erdnussbutter, Mandelbutter, Tahini.

  • Bohnen und Hülsenfrüchte: Linsen, Kichererbsen, Kidneybohnen, Erbsen, schwarze Bohnen, Limabohnen und Sojabohnen etc.

  • Nudeln: Die meisten getrockneten Nudeln sind vegan, stellen Sie aber sicher, dass sie kein Ei enthalten (siehe Zutatenliste). Frische Nudeln neigen dazu, Eier zu enthalten und sind daher in der Regel nicht für eine vegane Ernährung geeignet. Es ist wichtig zu checken, ob die Sossen auch vegan sind.Nudeln: In der Regel sind Udon- und Sobanudeln vegan, Ramen-Nudeln nicht. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Zutaten zuerst überprüfen, da alle Eier oder Eiweisspulver nicht vegan sind.

  • Vollkorn/Getreide: Reis, Weizen, Buchweizen, Hafermehl, Couscous, Bulgurweizen, Quinoa, Teff usw. sind alle vegan.

  • Hefe – Hefe gilt als vegan: Brot ist häufig vegan, aber bitte überprüfen Sie die Zutaten, um sicherzustellen, dass es keine Butter, Milch, Eier usw. enthält. (wie bei Briochenbroten, die im Allgemeinen nicht vegan sind)

  • Fleischersatzstoffe: Es gibt viele Fleischersatzstoffe wie Sojaschrot, Tofu, Seitan, Jackfrucht, Pilze, vegane Würstchen, vegane Burger und sogar vegane Fischstäbchen.

  • Molkerei-Ersatzstoffe: Milchfreie Milch umfasst Sojamilch, Cashewmilch, Hafermilch, Kokosmilch, Haselnussmilch, Reismilch, Quinoa-Milch usw. Es gibt auch viele andere Produkte wie Sojacreme, milchfreie Butter und Margarine, veganer Käse, vegane Mayonnaise, Soja-Joghurt und Kokosjoghurt.

  • Zartbitterschokolade (55-85% Kakao) kann vegan sein, sofern sie keine Milchprodukte, Laktose oder Molke enthält. Bitte überprüfen Sie die Zutaten.

  • Ist mein Essen vegan, wenn es auf demselben Grill wo auch Fleisch oder nur vegi Sachen zubereitet wird?Nein.Idealerweise verwendet man getrennte Grills damit das Fleisch und die veganen Produkte nicht miteinander in Berührung kommen -> Gefahr von «Kontamination» durch tierisches Fett, das auf veganes Produkt gelangt.Eine einfache und kostengünstige Lösung ist, dass die Aussteller eine separate Pfanne haben, die sie auf dem Grill verwenden die ausschliesslich für vegane Produkte verwendet wird. Auf diese Weise gibt es keine es keine Kontamination geben.

  • Es gibt auch viele andere vegane Produkte, von veganen Kuchen bis hin zu veganer Pizza, fast alles hat heutzutage eine vegane Alternative.

  • Veganes Essen basiert ausschliesslich auf pflanzliche Basis und schliesst jegliche Tierprodukte wie FLEISCH, FISCH, MILCHPRODUKTE, EIER und HONIG aus.

Infos vegi/vegan
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